Passbild und Kleidung: Was wirklich vorgeschrieben ist (und was nicht)
Die Ratgeber empfehlen mal dunkle, mal helle Kleidung — und berufen sich beide auf „die Vorschriften“. In der amtlichen Fotomustertafel des BMI steht zur Kleidung allerdings kein einziges Wort. Was tatsächlich geregelt ist.

Wer nach „Passbild Kleidung“ sucht, findet vor allem Ratgeber, die sich gegenseitig widersprechen. Die einen empfehlen gedeckte, dunkle Farben, die anderen ausdrücklich helle Pastelltöne. Beide berufen sich auf „die Vorschriften“. Das lohnt eine genaue Prüfung — und die fällt eindeutig aus.
Die amtliche Vorgabe sagt zur Kleidung: nichts
Maßgeblich ist die Fotomustertafel des Bundesministeriums des Innern (Stand Juli 2025). Sie ist die Übersicht, die in Bürgerämtern aushängt und auf die sich Fotografen berufen. Sie führt die Qualitätsmerkmale einzeln auf: Ausleuchtung, Hintergrund, Fotoqualität, Kopfbedeckung, Sichtbarkeit der Augen, Gesichtsausdruck, Schärfe und Kontrast, Kopfposition — und dazu eine ganze Tafel unzulässiger Beispiele.
Eine Vorgabe zur Kleidung steht dort nicht. Keine Farbe, kein Muster, kein Kragen, keine Empfehlung. Der einzige Punkt, der überhaupt ein Kleidungsstück betrifft, ist die Kopfbedeckung.
Das heißt: Es gibt keine vorgeschriebene Farbe für das Passbild. Alles, was Sie an Farbempfehlungen lesen, ist ein fotografischer Ratschlag — teils ein guter — aber kein Zulassungskriterium. Deshalb widersprechen sich die Ratgeber auch: sie geben Geschmack wieder, nicht Recht.
Was stattdessen wirklich geregelt ist
Kopfbedeckung
Wörtlich: „Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig. In diesen Fällen gilt: Das Gesicht ist von der unteren Kinnkante bis zur Stirn sichtbar. Schatten auf dem Gesicht sind nicht erkennbar.“ Mütze und Kapuze sind auf der Tafel als unzulässige Beispiele abgebildet. Eine Mütze, weil draußen kalt war, geht also nicht — ein Kopftuch aus religiösen Gründen schon, solange das Gesicht frei bleibt.
Der Kontrast — und zwar zu Gesicht und Haaren
Der meistzitierte Satz zum Thema lautet: „Der schattenfreie Hintergrund ist einfarbig und bildet zum Gesicht sowie zu den Haaren einen deutlichen Kontrast.“
Lesen Sie das genau: der Kontrast wird zwischen Hintergrund und Gesicht sowie Haaren verlangt. Nicht zwischen Hintergrund und Kleidung. Die verbreitete Regel „bloß kein weißes Oberteil vor hellem Hintergrund, sonst wird es abgelehnt“ steht so nirgends. Ein weißes Hemd vor hellem Hintergrund sieht flau aus — abgelehnt wird das Bild deswegen nicht.
Praktisch relevant ist der Satz für etwas anderes: für sehr helles blondes oder graues Haar vor einer weißen Wand. Da fehlt der Kontrast wirklich, und dort ist es auch tatsächlich vorgeschrieben.
Das Kinn muss frei sein
Die Tafel verlangt: „Das Foto zeigt das Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende.“ Das ist die einzige Vorgabe, die Kleidung indirekt betrifft. Ein hochgeschlagener Rollkragen, ein Schal oder eine hochgezogene Kapuze, die die Kinnspitze verdecken, sind ein Problem — nicht wegen der Kleidung, sondern weil ein Teil des Gesichts fehlt.
Keine Gegenstände, keine Reflexionen
„Gegenstand im Bild“ und „Zweite Person, Gegenstand im Hintergrund“ sind als unzulässig abgebildet. Und: „Das Gesicht ist an allen Stellen gleichmäßig ausgeleuchtet und reflektiert nicht.“ Stark glänzender Schmuck oder ein spiegelnder Stoff direkt unter dem Gesicht kann Licht ins Gesicht zurückwerfen. Das ist ein Lichtproblem, kein Kleidungsverbot — aber es ist der einzige Weg, auf dem ein Oberteil ein Passbild kippen kann.
Was sinnvoll ist, ohne Vorschrift zu sein
Sauber getrennt: das Folgende sind Empfehlungen, keine Regeln.
- Einfarbig statt gemustert. Feine Karos und enge Streifen können beim Druck flimmern und lenken vom Gesicht ab.
- Große Logos und Schriftzüge weglassen. Sie stehen nachher zehn Jahre lang im Dokument.
- Etwas Kontrast zum Hintergrund ist angenehmer anzusehen als Weiß auf Weiß — aus Bildgründen, nicht aus Zulassungsgründen.
- Ausschnitt bedenken. Das Bild ist beim Reisepass zehn, beim Personalausweis zehn Jahre gültig. Was heute passt, sieht in acht Jahren unter Umständen anders aus.
Sonderfälle aus der Suche
Baby und Kleinkind
Auch hier gibt es keine Kleidungsvorschrift. Die Tafel erlaubt bis zum vollendeten 6. Lebensjahr „weitere Ausnahmen in der Kopfposition, im Gesichtsausdruck und bei der Sichtbarkeit der Augen“; die Frontalaufnahme bleibt Pflicht. Der einzige praktische Punkt ist wieder das Kinn: Lätzchen ab, Body nicht hochziehen. Mehr dazu in Passbild für Baby und Kind.
Führerschein
Die biometrischen Anforderungen sind dieselben, das Verfahren nicht: für den Führerschein wird weiterhin ein gedrucktes Foto verlangt, weil die Fahrerlaubnis-Verordnung kein Verfahren zur digitalen Übermittlung kennt. Das wird kommunal gehandhabt — einzelne Behörden akzeptieren inzwischen einen Upload, andere nicht. Vor dem Termin die Seite Ihres Landkreises prüfen.
Brille
Keine Kleidung im engeren Sinn, aber die häufigste Anschlussfrage. In Deutschland gibt es kein Brillenverbot — die Regeln stehen in Passbild mit Brille.
Und seit Mai 2025 stellt sich die Frage anders
Für Reisepass, Personalausweis und eAT wird das Lichtbild seit dem 1. Mai 2025 digital übermittelt — vom Fotografen oder aus einem Terminal in der Behörde. Sie bringen also gar kein eigenes Foto mehr mit. Die Kleidungsfrage entscheiden Sie damit nicht mehr am Rechner, sondern morgens vor dem Termin.
Wo Sie weiterhin selbst zuschneiden, sind Visumanträge und Dokumente außerhalb dieses Verfahrens. Dafür gibt es den Zuschnitt auf 35 × 45 mm mit eingezeichneten Kopfhöhen-Hilfslinien, und die Passbild-Prüfung, die Maße, Dateigröße, Hintergrund und Schärfe im Browser durchgeht — ohne dass die Datei Ihr Gerät verlässt. Beide sagen offen, was sie nicht beurteilen können: Gesichtsausdruck, Brille und Augen gehören dazu. Eine Zusage, dass ein Bild angenommen wird, kann Ihnen niemand geben, auch wir nicht.
Beim Bewerbungsfoto ist es genau umgekehrt
Interessanter Kontrast: Beim Passbild ist Kleidung nicht geregelt, aber das Foto muss durch eine Prüfung. Beim Bewerbungsfoto gibt es überhaupt keine Norm und keine prüfende Stelle — dort ist die Kleidung tatsächlich die wichtigste Entscheidung, weil sie das Einzige ist, worüber jemand urteilt. Das Foto ist übrigens seit dem AGG (2006) freiwillig; ein Arbeitgeber darf es nicht verlangen.