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Passbild für die Gesundheitskarte hochladen: Was die Kasse wirklich verlangt

Für die elektronische Gesundheitskarte brauchen Sie kein biometrisches Passbild — die Kassen sagen das selbst. Welches Format, welche Dateigröße und welche Regeln beim Hochladen wirklich gelten.

Wer bei seiner Krankenkasse ein Foto für die elektronische Gesundheitskarte hochladen will, sucht meist nach dem falschen Wort. „Passbild“ führt geradewegs zu den biometrischen Vorgaben für Reisepass und Personalausweis — und die gelten hier nicht.

Das ist keine Kleinigkeit, sondern der wichtigste Punkt dieses Textes: Für die Gesundheitskarte darf das Foto selbst gemacht sein.

Die Kassen sagen es selbst: kein biometrisches Lichtbild

Die DAK schreibt zum Foto für die Gesundheitskarte schlicht: „Wir benötigen kein biometrisches Lichtbild.“ Und weiter: „Sie können das Foto selbst aufnehmen.“ Verlangt wird nur, dass es aktuell ist und Sie darauf eindeutig zu erkennen sind.

Die VIACTIV formuliert es fast gleich — das Foto „muss nicht biometrisch sein“ — und nennt zusätzlich die technischen Eckwerte. Andere Kassen halten es ähnlich.

Der Kontrast zum Ausweisfoto ist damit denkbar groß. Seit dem 1. Mai 2025 dürfen Sie für Reisepass, Personalausweis und eAT gar kein selbst gemachtes Foto mehr abgeben; das Lichtbild wird digital vom Fotografen oder aus einem Terminal an die Behörde übertragen. Für die Gesundheitskarte gilt genau das Gegenteil. Mehr dazu in Passbild selber machen — was noch erlaubt ist.

Format, Größe und Dateigröße

Die Angaben der VIACTIV sind ein guter Richtwert, weil sie das nennen, was die meisten Upload-Formulare technisch prüfen:

  • JPG und PNG, maximal 5 MB Dateigröße.
  • Hochformat, ohne Rand und ohne abgerundete Ecken.
  • 35 × 45 mm mit einer Mindestdruckauflösung von 300 dpi.
  • Gesichtshöhe etwa 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe.
  • Hintergrund neutral, einfarbig, gleichmäßig ausgeleuchtet, mit deutlichem Kontrast zum Gesicht.
  • Scharf, klar und kontrastreich, ohne Schatten und ohne rote Augen.
  • Schwarz-weiß oder farbig — beides ist zulässig.

Das Seitenverhältnis 35 × 45 mm ist dasselbe wie beim klassischen Passbild, weshalb unser Passbild-Zuschnitt auf 35 × 45 mm hier genau passt. Er schneidet im Browser zu, es wird nichts hochgeladen.

Die 5-MB-Grenze reißt man mit einem Handyfoto schneller als gedacht. Bild auf 2 MB verkleinern oder auf 1 MB bringt die Datei unter jede übliche Obergrenze, ohne die Auflösung zu ruinieren.

Ein iPhone speichert standardmäßig im HEIC-Format, das kaum ein Kassenportal annimmt. HEIC in JPG umwandeln löst das. Rechnen Sie damit, dass die JPG-Datei dabei größer wird als das Original — HEIC komprimiert schlicht besser. Verkleinern also erst danach.

Wichtig: Ihre Kasse kann es anders regeln

Es gibt für das Foto auf der Gesundheitskarte keine bundesweit einheitliche Norm wie die Fotomustertafel beim Passbild. Die Zahlen oben stammen von einer Kasse; AOK, TK, DAK, KKH, IKK und die BKKen formulieren ihre Vorgaben jeweils selbst, und die Obergrenze für die Dateigröße schwankt in der Praxis.

Prüfen Sie also vor dem Hochladen kurz die Seite Ihrer eigenen Kasse. Was oben steht, ist der übliche Rahmen — kein Versprechen, dass Ihr Bild angenommen wird. Diese Entscheidung trifft immer die Kasse.

Woran Uploads scheitern

Die VIACTIV nennt die Ablehnungsgründe recht konkret, und sie decken sich mit dem, was Kassen allgemein zurückweisen:

  • Reflektierende oder getönte Brillengläser, Sonnenbrillen.
  • Kopfbedeckungen — außer aus religiösen Gründen.
  • Bei eingereichten Papierabzügen: Knicke und Verunreinigungen.

Brille tragen ist also erlaubt, solange die Augen sichtbar sind und nichts spiegelt. Das ist dieselbe Logik wie beim biometrischen Bild, nur milder ausgelegt; die Details stehen in Passbild mit Brille.

Zur Kleidung gibt es hier — wie beim Passbild — keine Farbvorgabe. Der geforderte Kontrast bezieht sich auf Gesicht und Hintergrund, nicht auf Ihr Oberteil. Was daran häufig falsch erzählt wird, steht in Passbild und Kleidung.

Nicht zulässig ist dagegen, das Bild nachträglich zu bearbeiten — Hintergrund austauschen, Haut glätten, Filter. Ein Foto soll Sie zeigen, wie Sie aussehen. Wir bieten so etwas bewusst nicht an; unsere Werkzeuge schneiden zu und verkleinern, mehr nicht.

Und was ist mit Uni-Ausweis und Schwerbehindertenausweis?

Beide verlangen ebenfalls ein Porträtfoto und in aller Regel kein biometrisches. Die Anforderungen kommen von der jeweiligen Hochschule oder vom Versorgungsamt und sind meist noch schlanker: Hochformat, Gesicht klar erkennbar, eine Obergrenze für die Dateigröße. Der Ablauf ist derselbe wie oben — auf 35 × 45 mm zuschneiden, ins JPG umwandeln, unter die Größengrenze bringen.

Kurz zusammengefasst

Ein aktuelles Porträtfoto vor einem hellen, einfarbigen Hintergrund, im Hochformat, scharf und ohne Spiegelungen, als JPG unter 5 MB: mehr braucht die Gesundheitskarte nicht. Sie dürfen es selbst aufnehmen, und Sie müssen dafür weder zum Fotografen noch in ein Terminal.

Wenn Sie trotzdem wissen wollen, wie streng Ihr Bild nach den biometrischen Maßstäben abschneidet, können Sie es durch unsere Passbild-Prüfung schicken. Nur zur Einordnung: Sie prüft gegen die Ausweis-Vorgaben, die Ihre Kasse gar nicht verlangt — ein „Bitte ansehen“ dort ist für die Gesundheitskarte oft völlig unerheblich.

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